Lange Ölspur beschäftigt Straßenmeisterei und Feuerwehr

  • Rüdesheim: Notfalltüröffnung

    Datum: 24. September 2025 um 09:02 UhrAlarmierungsart: DME, FMEEinsatzart: Hilfeleistungseinsatz H2 > Hilfeleistungseinsatz H2.01Einsatzort: Rüdesheim, Friedrich-Ebert-StraßeEinsatzleiter: Wehrleiter VG RüdesheimEinheiten und Fahrzeuge: Einsatzgruppe DLZ Feuerwehr Rüdesheim: FW […]

  • Oberhausen/Nahe: Notfalltüröffnung

    Datum: 23. September 2025 um 02:40 UhrAlarmierungsart: DME, FME, SireneEinsatzart: Hilfeleistungseinsatz H2 > Hilfeleistungseinsatz H2.01Einsatzort: Oberhausen, NaheweinstraßeEinsatzleiter: Wehrführer-Stellvertreterin Oberhausen/NaheEinheiten und Fahrzeuge: Feuerwehr Oberhausen a.d. Nahe: FW […]

  • Bockenau: Umgestürzter Baum

    Datum: 22. September 2025 um 04:26 UhrAlarmierungsart: DME, FME, SireneEinsatzart: Hilfeleistungseinsatz H1 > Hilfeleistungseinsatz H1.07Einsatzort: Bockenau, TöpferwegEinsatzleiter: Wehrführer BockenauEinheiten und Fahrzeuge: Feuerwehr Bockenau: FW Bockenau HLF […]

Datum: 22. Dezember 2022 um 11:43 Uhr
Alarmierungsart: DME, FME, Sirene
Einsatzart: Gefahrstoffeinsatz G1 > Gefahrstoffeinsatz G1.01
Einsatzort: Ortlslage Wallhausen bis Autohof Waldlaubersheim
Einsatzleiter: Wehrführer Gutenberg
Einheiten und Fahrzeuge:

  • Einsatzgruppe DLZ: Einsatzgruppe DLZ mit MTF
  • Feuerwehr Gutenberg: FW Gutenberg MTF, FW Gutenberg TSF-W
  • FEZ Rüdesheim
  • Wehrleitung VG Rüdesheim: FW VG Rüdesheim 90-2
Weitere Kräfte: Polizei Bad Kreuznach, Straßenmeisterei Bad Kreuznach


Einsatzbericht:

Die Verunreinigung der Fahrbahn mit Dieselkraftstoff zwischen dem Ortseingang Wallhausen und dem Autohof Waldlaubersheim erforderte am Donnerstag um die Mittagszeit vor allem den Einsatz des Landesbetriebs Mobilität. Auch die Feuerwehr in Gutenberg wurde gegen 11:40 Uhr alarmiert und sicherte in der Ortslage Gutenberg die Gefahrenstellen ab. An der Zufahrt zum Gewerbegebiet in der Ortslage Wallhausen verhinderten die Einsatzkräfte um Gutenbergs Wehrführer Michael Pfeiffer den Eintritt des Diesel in die Kanalisation durch Aufbringen von Ölbindemittel.

Grundsätzlich fällt die Beseitigung von Ölspuren außerorts in die Zuständigkeit der jeweiligen Straßenmeisterei und innerorts in die Zuständigkeit der betroffenen Ortsgemeinden, sprich des Ortsbürgermeisters, seinen Beigeordneten oder im besten Fall des täglich besetzten Ortsgemeindebauhofs.